Verband

Der Abwasserzweckverband "Aller-Ohre" betreibt nach Maßgabe seiner gültigen Satzungen u. a. eine zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zur Schmutzwasserbeseitigung im gesamten Verbandsgebiet als rechtlich selbstständige öffentliche Einrichtung. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedient sich der AZV eigener und verbandsfremder Kläranlagen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt mittels zentraler Kanalisations- und Abwasserbehandlungsanlagen.

Die Abwassergebühr beträgt vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 = 3,99 EUR/m³ und ab dem 01.01.2024 = 4,60 EUR/m3.

Die ordnungsgemäße zentrale Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten und Behandeln von Schmutzwasser von den Grundstücken im Verbandsgebiet. Zu den zentralen öffentlichen Abwasseranlagen gehören neben den öffentlichen Hauptkanälen im Freigefälle oder im Drucksystem und den zentralen Einrichtungen (Transportleitungen, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Klärteiche) auch die Anschlussleitungen von den jeweiligen Hauptkanälen zu den Grundstücken einschließlich Revisionsschacht.