Aktuelle Nachrichten aus dem Verband
Information zum Grundstücksanschluss
Aus gegebenem Anlass weist der AZV "Aller-Ohre" alle Grundstückseigentümer bzw. Bauherren darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 5 der Abwasserbeseitigungssatzung des AZV "Aller-Ohre" eine Grundstücksentwässerungsanlage erst nach ihrer Abnahme durch den Verband in Betrieb genommen werden darf. Bis zur Abnahme dürfen die Rohrgräben nicht verfüllt werden.
Weiterhin ist für die Grundstücksentwässerungsanlage gemäß § 10 Abs. 1a der Abwasserbeseitigungssatzung vor Inbetriebnahme der Nachweis der Dichtheit gemäß DIN EN 1610 und der DIN 1986-30 in der derzeit gültigen Fassung auf Kosten des Grundstückseigentümers zu erbringen.
Abweichungen von der Entwässerungsgenehmigung bei der Bauausführung oder die Nichtbeachtung von Satzungsvorschriften hier insbesondere die Grundstücksabnahme bei offenen Rohrgräben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise zur Vorsorge gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
Sehr geehrte Kunden,
im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus teilen wir Ihnen mit, dass bei den Entsorgungen von abflusslosen Sammelgruben der Grundstückseigentümer derzeit nicht auf dem Lieferschein unterschreiben muss. Der Lieferschein wird von unserem Fahrer nach erfolgter Entsorgung im Postkasten hinterlegt.
Für erforderliche Entsorgungen von Kleinkläranlagen rufen Sie bitte zur Terminvereinbarung die zuständige Bearbeiterin, Frau Prieske Telefon: 039055 / 92790 an.
Zur Reduzierung von Kontakten bitten wir unsere Kunden, von persönlichen Besuchen in der Verwaltung Abstand zu nehmen. Sie können uns jederzeit Ihr Anliegen telefonisch, per Post oder per Mail mitteilen.
Wir bitten Sie, uns nur in dringenden Angelegenheiten nach vorheriger Terminabstimmung aufzusuchen.
Für diese Maßnahmen bitten wir um Ihr Verständnis.
Abnahmen von Zwischenzählern und Grundstücksanschlüssen
Grundsätzlich werden bis zum 31.03.2021 keine Abnahmen von Zwischenzählvorrichtungen bzw. Grundstückanschlüssen durchgeführt.
Bitte rufen Sie unseren zuständigen Bearbeiter, Herrn Schmidt, Tel. 039055 / 9279113 zur Absprache der Dokumentation von neu eingebauten Zwischenzählvorrichtungen bzw. Grundstücksanschlüssen an und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten zur Terminvereinbarung.