Der Abwasserzweckverband »Aller-Ohre« ist für die Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben im Gebiet seiner Mitgliedsgemeinden zuständig.
Termine müssen mindestens eine Woche vorher angemeldet und können direkt mit der Geschäftsstelle des Verbandes, Frau Prieske, Tel.: 03 90 55 / 92 79-0 vereinbart werden.
Die Abrechnung von Kleinkläranlagen erfolgt nach der ausgefahrenen Menge je m³ = 48,60 EUR (bis 31.12.2023). Ab 01.01.2024 beträgt die Gebühr je m3 = 51,80 EUR.
Abflusslose Sammelgruben werden nach dem Frischwassermaßstab für das jeweilige Grundstück in Höhe von 4,99 EUR/m3 bis 31.12.2023 und ab 01.01.2024 in Höhe von 5,30 EUR/m3 veranlagt.
Neben der Mengengebühr erhebt der Verband eine Grundgebühr i.H.v. 120,00 EUR pro Jahr für das Jahr 2023 und ab dem Jahr 2024 in Höhe von 124,00 EUR pro vorhandener dezentraler Anlage (Kleinkläranlage / abflusslose Sammelgrube).
Hinweis für Betreiber von abflusslosen Sammelgruben:
Auch für die Benutzer von Sammelgruben besteht die Möglichkeit der Absetzung von Mengen, die nicht in die Sammelgrube gelangen, über einen Zwischenzähler (siehe News: Zwischenzähler).
Auch bei kleineren Abwassermengen ist eine abflusslose Sammelgrube mindestens einmal jährlich zu entleeren, dies dient u. a. auch der Lebensdauer einer Sammelgrube, weil das Abwasser nicht zu lange in der Grube verweilt und somit die Sammelgrube nicht unnötiger Korrosion ausgesetzt wird.
Hinweis für Betreiber von Kleinkläranlagen:
Bitte übersenden Sie 14 Tage nach erfolgter Wartung der Kleinkläranlage das Wartungsprotokoll (in Kopie) an den Verband.