Aktuelles

Laut unserer Abgabensatzung können Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden. Ein Merkblatt informiert über die zu beachtenden Rahmenbedingungen.

Hier können Sie das Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers  einsehen und herunterladen.

Auch in diesem Jahr hat der AZV "Aller-Ohre" wieder Ablesekarten an alle Grundstückseigentümer versandt, die über einen geeichten und vom Verband abgenommen Zwischenzähler verfügen.

Diese Ablesekarten wurden in der 49. Kalenderwoche 2024 versandt und müssen, um für die Abrechnung 2024 berücksichtigt zu werden, bis spätestens 15. Januar 2025 beim Verband in schriftlicher Form vorliegen.

Die Rücksendung der Ablesekarten ist kostenfrei und kann über die Biberpost oder die Deutsche Post erfolgen.

Die Meldung des Zwischenzählerstandes an den AZV "Aller-Ohre" kann aber auch unter genauer Angabe des Grundstückes (Kunden-Nr., Grundstückseigentümer, Ort, Straße, Hausnummer) und der Zählernummer per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.

Sollten Sie Fragen zum Zwischenzähler oder zu den Ablesekarten haben, steht Frau Müller unter der Telefonnummer: 039055 / 9279 115 gern zu Verfügung.

Für alle Fragen zu  Abnahmen von Zwischenzählvorrichtungen bzw. Grundstückanschlüssen oder direkt zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unseren zuständigen Bearbeiter, Herrn Salomon, Tel. 039055 / 9279121 an.