Aktuelles

Laut unserer Abgabensatzung können Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden. Ein Merkblatt informiert über die zu beachtenden Rahmenbedingungen.

Hier können Sie das Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers  einsehen und herunterladen.

Die Abwassergebührenbescheide (Abrechnung 2025 und Vorausleistung 2026) werden voraussichtlich Ende der 7. Kalenderwoche 2026 versandt.

Bei Fragen zur Abrechnung stehen die Mitarbeiter des Verbandes unter der Telefon-Nr. 039055 9279114 oder 039055 9279115 gern zur Verfügung.

Für alle Fragen zu  Abnahmen von Zwischenzählvorrichtungen bzw. Grundstückanschlüssen oder direkt zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unseren zuständigen Bearbeiter, Herrn Salomon, Tel. 039055 / 9279121 an.