Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers
Laut unserer Abgabensatzung können Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen können beim AZV "Aller-Ohre" auf Anfrage mitgeteilt werden.
Abnahmen von Zwischenzählern und Grundstücksanschlüssen
Für alle Fragen zu Abnahmen von Zwischenzählvorrichtungen bzw. Grundstückanschlüssen oder direkt zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unseren zuständigen Bearbeiter, Herrn Salomon, Tel. 039055 / 9279121 an.



