Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers
Laut unserer Abgabensatzung können Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden. Ein Merkblatt informiert über die zu beachtenden Rahmenbedingungen.
Hier können Sie das Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers einsehen und herunterladen.
Abnahmen von Zwischenzählern und Grundstücksanschlüssen
Für alle Fragen zu Abnahmen von Zwischenzählvorrichtungen bzw. Grundstückanschlüssen oder direkt zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unseren zuständigen Bearbeiter, Herrn Schmidt, Tel. 039055 / 9279113 an.