Aktuelles

Laut unserer Abgabensatzung können Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen können beim AZV "Aller-Ohre" auf Anfrage mitgeteilt werden.

Für alle Fragen zu  Abnahmen von Zwischenzählvorrichtungen bzw. Grundstückanschlüssen oder direkt zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unseren zuständigen Bearbeiter, Herrn Salomon, Tel. 039055 / 9279121 an.