Kanal- und Reinigungsarbeiten
Durch den Abwasserzweckverband "Aller-Ohre" werden folgende Kanal- und Reinigungsarbeiten am Schmutzwasserkanal durchgeführt:
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Ortslage: Weferlingen
Zeitraum: 20. November 2023 bis einschließlich 24. November 2023
Straßenbereiche: Bäckerstraße, Bergstraße, Gutshof, Kirchplatz,
Kirchstraße, Steinweg und Winkel
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WICHTIGER HINWEIS:
Bei der Reinigung der Schmutzwasserkanalisation können bei fehlender oder unzureichender Sanitärstrangentlüftung bzw. fehlender Rückstauklappe Vorsichtsmaßnahmen nötig sein, wie z.B. Waschbecken mit Stöpsel verschließen und den WC-Deckel schließen und beschweren, um bei den sanitären Anlagen einen möglichen Druckausgleich (Geräuschentwicklung im Abflussrohr, Wasserausritt aus Sanitärobjekten) zu verhindern. Gegebenenfalls wird an den Sanitäreinrichtungen ein Wiederauffüllen der Geruchsverschlüsse (Siphons) mit Wasser erforderlich.
Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers
Laut unserer Abgabensatzung können Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden. Ein Merkblatt informiert über die zu beachtenden Rahmenbedingungen.
Hier können Sie das Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers einsehen und herunterladen.
Ausfuhrtermine rechtzeitig vereinbaren
Wir bitten alle Betreiber von dezentralen Anlagen insbesondere von abflusslosen Sammelgruben - wegen der bevorstehenden Feiertage - um Terminvereinbarung bis zum 05. Dezember 2023, soweit noch in 2023 eine Ausfuhr erfolgen soll.
Bereits erteilte Daueraufträge zur Entsorgung der Sammelgruben bleiben davon unberührt und werden wie vereinbart durchgeführt.
Zwischen den Feiertagen erfolgen keine außerplanmäßigen Entsorgungen.
Ablesekarten für Zwischenzähler - Rückgabe nicht vergessen!
Auch in diesem Jahr wird der AZV "Aller-Ohre" wieder Ablesekarten an alle Grundstückseigentümer verschicken, die über einen geeichten und vom Verband abgenommen Zwischenzähler verfügen.
Diese Ablesekarten werden in der 49. Kalenderwoche 2023 versandt und müssen, um für die Abrechnung 2023 berücksichtigt zu werden, bis spätestens 15. Januar 2024 beim Verband in schriftlicher Form vorliegen.
Die Rücksendung der Ablesekarten ist kostenfrei und kann über die Biberpost oder die Deutsche Post erfolgen.
Die Meldung des Zwischenzählerstandes an den AZV "Aller-Ohre" kann aber auch unter genauer Angabe des Grundstückes (Kunden-Nr., Grundstückseigentümer, Ort, Straße, Hausnummer) und der Zählernummer per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.
Sollten Sie Fragen zum Zwischenzähler oder zu den Ablesekarten haben, steht Frau Müller unter der Telefonnummer: 039055 / 9279 115 gern zu Verfügung.
Abnahmen von Zwischenzählern und Grundstücksanschlüssen
Für alle Fragen zu Abnahmen von Zwischenzählvorrichtungen bzw. Grundstückanschlüssen oder direkt zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unseren zuständigen Bearbeiter, Herrn Schmidt, Tel. 039055 / 9279113 an.