Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers
Laut unserer Abgabensatzung können Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden. Ein Merkblatt informiert über die zu beachtenden Rahmenbedingungen.
Hier können Sie das Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers einsehen und herunterladen.
Ausfuhrtermine für Kleinkläranlagen und Sammelgruben rechtzeitig vereinbaren
Wir bitten alle Betreiber von dezentralen Anlagen Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben - wegen der bevorstehenden Feiertage - um Terminvereinbarung bis zum 10. Dezember 2024, soweit noch in 2024 eine Ausfuhr erfolgen soll.
Bereits erteilte Daueraufträge (regelmäßige Entsorgungstermine) für abflusslose Sammelgruben bleiben davon unberührt und werden wie vereinbart durchgeführt.
Zwischen den Feiertagen erfolgen keine außerplanmäßigen Entsorgungen.
Sprechzeiten zu den Feiertagen und Jahreswechsel
Die Verwaltung des Abwasserzweckverbandes "Aller-Ohre", Weferlinger Straße 17 in Behnsdorf bleibt vom 23. Dezember 2024 bis 01. Januar 2025 geschlossen.
Bei Störungen oder Havarien steht der Bereitschaftsdienst unter der
Telefonnummer 0172 909 7739 rund um die Uhr zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir wünschen unseren Kundinnen und Kunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2025.
Ablesekarten für Zwischenzähler - Rückgabe nicht vergessen!
Auch in diesem Jahr wird der AZV "Aller-Ohre" wieder Ablesekarten an alle Grundstückseigentümer verschicken, die über einen geeichten und vom Verband abgenommen Zwischenzähler verfügen.
Diese Ablesekarten wurden in der 49. Kalenderwoche 2024 versandt und müssen, um für die Abrechnung 2024 berücksichtigt zu werden, bis spätestens 15. Januar 2025 beim Verband in schriftlicher Form vorliegen.
Die Rücksendung der Ablesekarten ist kostenfrei und kann über die Biberpost oder die Deutsche Post erfolgen.
Die Meldung des Zwischenzählerstandes an den AZV "Aller-Ohre" kann aber auch unter genauer Angabe des Grundstückes (Kunden-Nr., Grundstückseigentümer, Ort, Straße, Hausnummer) und der Zählernummer per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.
Sollten Sie Fragen zum Zwischenzähler oder zu den Ablesekarten haben, steht Frau Müller unter der Telefonnummer: 039055 / 9279 115 gern zu Verfügung.
Abnahmen von Zwischenzählern und Grundstücksanschlüssen
Für alle Fragen zu Abnahmen von Zwischenzählvorrichtungen bzw. Grundstückanschlüssen oder direkt zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unseren zuständigen Bearbeiter, Herrn Salomon, Tel. 039055 / 9279121 an.