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Information zur Abrechnung von Zugangs- oder Abgangszählern
Um bei der Abrechnung der Abwassergebühren die Zwischenzähler für eine eigene Hauswasserversorgung (Zuschlagszähler) bzw. die vorhandenen Außenzähler für die Gartenbewässerung (Abzugszähler) berücksichtigen zu können, ist es erforderlich, dass Sie diesen Zählerstand per 31.12. eines jeden Jahres jeweils bis zum 15.01. des Folgejahres beim Abwasserzweckverband, Weferlinger Straße 17, 39356 Behnsdorf schriftlich einreichen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Angaben, die nach diesem Datum eingereicht werden, aus abrechnungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden können. Der Abwasserzweckverband weist weiterhin ausdrücklich daraufhin, dass grundsätzlich nur geeichte und vom Verband abgenommene Zwischenzähler anerkannt werden. |