Abwasserzweckverbände



Aller-Ohre
Verband
Service
Dezentrale Entsorgung
Wasserzeitung
Termine
Intern
Satzungen »Nördliche Börde«
Zwischenzähler
Information zur Abrechnung von Zugangs- oder Abgangszählern

Um bei der Abrechnung der Abwassergebühren die Zwischenzähler für eine eigene Hauswasserversorgung (Zuschlagszähler) bzw. die vorhandenen Außenzähler für die Gartenbewässerung (Abzugszähler) berücksichtigen zu können, ist es erforderlich, dass Sie diesen Zählerstand per 31.12. eines jeden Jahres jeweils bis zum 15.01. des Folgejahres beim Abwasserzweckverband, Weferlinger Straße 17, 39356 Behnsdorf schriftlich einreichen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Angaben, die nach diesem Datum eingereicht werden, aus abrechnungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden können.

Der Abwasserzweckverband weist weiterhin ausdrücklich daraufhin, dass grundsätzlich nur geeichte und vom Verband abgenommene Zwischenzähler anerkannt werden.

 



News
Notdienst

Nur bei Havarien, die vor Ihrem
Hausanschluss auftreten,
ist Ihr Abwasserzweckverband
zuständig:

Notruf:
0172 / 909 77 39

 

Geschäftszeiten der Verwaltung:

Di: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr
Do: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 9:00 - 11:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.

Tel.: 03 90 55 / 92 79 0
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Home | Kontakt | Impressum
© 2007 Abwasserzweckverband »Aller-Ohre«
Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Informationen zu unserem Webauftritt kontaktieren Sie uns.